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Bei Herrn M. wurde in die Wohnung eingebrochen, wobei die Täter durch offene Fenster einstiegen. Die Wiener Städtische - Vienna Insurance Group lehnte eine Entschädigung im Rahmen der Haushaltsversicherung mit dem Argument ab, dass es sich in diesem Fall aufgrund der offenen Fenster um keinen Einbruchsdiebstahl handle: Ein offenes Fenster stelle kein erschwertes (Einbruchs-)Hindernis dar. Des Weiteren wären auch keine Beschädigungen an Türen oder Fenstern durch Eindrücken oder Aufbrechen vorhanden gewesen. Da sich der Konsument mit dieser Begründung nicht zufrieden stellen lassen wollte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung konnten ein für Herrn M. erfreuliches Ergebnis erzielen: Zwar konnte aus den oben genannten Gründen keine Entschädigung im Rahmen eines Einbruchsdiebstahles erfolgen, die Wiener Städtische - Vienna Insurance Group leistete die Entschädigung jedoch aus Gründen der Kulanz.
Herr B. hatte sich im Internet bei einem Service der Firma Paidwings AG angemeldet und in der Folge auch wieder gekündigt. Trotzdem wurde er mit Forderungen konfrontiert und er kam zum Konsumentenschutz verband Österreich.
Nach Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung konnte eine den Herrn B. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. In Ihrer Stellungnahme teilte die Firma Paidwings AG mit, dass der Account von Herrn B. gelöscht wurde. Außerdem wurden alle Forderungen - auch beim involvierten Inkassobüro - ausgebucht worden.
Am 30.1.2024 wurde das Girokonto der Konsumentin bei der Easybank AG aus einem ihr unbekannten Grund gesperrt. Die Konsumentin bemerkte dies nach einer nicht durchgeführten Überweisung, die sie an diesem Tag vorgenommen hatte. Sie setzte sich deshalb umgehend mit dem Kundendienst der Easybank AG in Verbindung, jedoch konnte ihr – trotz mehrmaliger Versuche – niemand helfen oder für Aufklärung sorgen. Sie versuchte an den nächsten Tagen weiter, mit der Bank Kontakt aufzunehmen, um die Kontosperre abzuklären. Schließlich erhielt sie die Rückmeldung seitens des Unternehmens, dass ihre Daten aktualisiert wurden, was mit einer vorübergehenden Kontosperre (maximal zwei Tage) verbunden sein könne. Für die Konsumentin war diese Kontosperre insbesondere deshalb problematisch, weil sie am Monatsanfang stattfand und die notwendigen Überweisungen nicht durchgeführt werden konnten. Die Konsumentin wartet ab und als nach mehreren Tagen das Konto immer noch nicht geöffnet werden konnte, setzte sie sich wieder mit dem Kundendienst in Verbindung: schließlich wurde ihr erklärt, dass auf ihr Konto ein Geldbetrag überwiesen worden wäre, der nicht identifiziert werden konnte. Da die Konsumentin mit dieser Information nichts anfangen konnte, sie jedoch Überweisungen zu tätigen, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit ihr Konto wieder geöffnet würde.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung übermittelten das Anliegen an mehrere zuständige Stellen des Unternehmens mit der Bitte um sofortige Abklärung. Letztendlich gelang es, die Angelegenheit aufzuklären, so dass das Konto der Konsumentin wieder entsperrt wurde und sie die erforderlichen Zugriffe und notwendigen Überweisungen durchführen konnten.
Ende 2023 bestellte die Konsumentin beim Unternehmen MyHeritage Ltd.ein My Heritage-Kit , wobei die Ergebnisse März 2024 geliefert wurde. Im März 2024 schloss die Konsumentin ein Abo bei diesem Unternehmen ab, wobei für sie beim Abschluss jedoch nicht klar ersichtlich war, dass das Abo automatisch ohne jede weitere Ankündigung einfach verlängert würde und für dieses Abo jährlich automatisch rund € 400,- vom Konto abgebucht würden. Aus der Sicht der Konsumentin hätte man sie nach einer einjährigen Laufzeit darauf aufmerksam machen müssen, dass die automatische Verlängerung des Abos erfolgt und dafür rund € 400,- abgebucht würden. Nach der automatischen Verlängerung und Abbuchung setzte sich die Konsumentin mit dem Unternehmen in Verbindung und wollte die Leistung sofort stornieren. In diesem Zusammenhang stornierte die Konsumentin auch die Verlängerung für 2026. Ohne weitere Rückmeldung und ohne weitere Aufforderung seitens der Konsumentin wurde ein Rabatt von 50 € für 2025 vorgeschlagen, ohne der Konsumentin die Kündigung/Stornierung zu betätigen. Da die Konsumentin nicht damit einverstanden war, dass sie lediglich einen Nachlass von € 50,- erhielt und die offenbar nicht Kündigung durchgeführt wurde, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliegen der Konsumenten dem Unternehmen ausführlich da. Kurz darauf erhielt der Konsumentenschutz Verband Österreich die Rückmeldung seitens des Unternehmens, dass man der Konsumentin für das Jahr 2025 die gesamte abgebuchte Summe von rund € 400,- zurücküberweisen würde und für das Jahr 2024 rund € 200,-. Über dieses Ergebnis zeigte sich die Konsumentin äußerst erfreut.
Die Konsumentin hat im Dezember 2024 mehrere Schmuckartikel beim Unternehmen Pandora gekauft. Bereits nach wenigen Monaten ist jedoch die Metallglanzbeschichtung beim Ring und beim Armband abgegangen und es kam die darunter liegende rote Schichte zum Vorschein. Die Konsumentin ging deshalb in die Filiale, in der sie die Artikel erstanden hatte und wollte diese umtauschen oder sie zurückgeben und ihr Geld zurück erhalten. Die Konsumentin gab an, dass sie selbst im Internet recherchiert hätte und dass sie eigentlich darüber informiert werden hätte müssen, wenn die gekauften Artikel übermäßig empfindlich wären und man extra darauf aufpassen hätte müssen. Da man auf das Anliegen in der Filiale von Pandora nicht kooperativ und entgegenkommend reagierte und der Konsumentin die Artikel weder ausgetauscht noch zurückgenommen wurden, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung nahmen Kontakt zum Unternehmen auf und legten das Anliegen der Konsumentin ausführlich dar. Kurz darauf erhielt der Konsumentenschutz Verband Österreich eine sehr freundliche Rückmeldung seitens des Unternehmens, dass eine solche Vorgehensweise unüblich sei, dass Mitarbeiter darauf geschult wären, Waren auszutauschen oder zurückzunehmen, außer diese wären mutwillig beschädigt worden. Es wurde der Konsumentin zugesagt, dass sie die Artikel in jeder Filiale umtauschen oder zurückgeben könne.
Im Jahr 2009 hat Herr S. eine Domain auf der Seite von www.internic.at bestellt und dabei einen Abovertrag mit internic Datenkommunikations GmbH abgeschlossen. Frau S. teilt uns mit, dass ihr Ehemann verstorben ist. Dadurch ist der Vertrag hinfällig geworden und die Konsumentin versuchte diesen zu kündigen und die offene Forderung ausbuchen zu lassen. Alles leider ohne Erfolg. Zusätzlich wurde in der Angelegenheit auch ein Inkassobüro tätig. Entsetzt von der Vorgehensweise des Unternehmens hat sich Frau S. hilfesuchend hat an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Um weitere Kosten und andere Folgen zu vermeiden, entschied sich Frau S. den offenen Betrag zu begleichen.
Im Jahr 2024 zog die Konsumentin in eine geförderte Gemeindewohnung. Am Tag der Mietvertragsunterzeichnung wurde ihr eine monatliche Miete in Höhe von rund € 700,- zugesichert. Zwei Wochen nach dem Einzug erhielt sie jedoch ein Schreiben von Wiener Wohnen per Post, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass die Förderung abgelaufen sei und sich die Miete nunmehr auf rund 1050,- erhöhen würde. Die Konsumentin führte an, vor bzw. bei Vertragsunterzeichnung nicht darüber informiert worden zu sein, dass die Förderung unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung auslaufen würde. Weiters führte sie an, dass sie den Vertrag unter diesen Umständen niemals unterschrieben hätte. Trotz großer finanzieller Belastung bezahlte sie die erhöhte Miete fast ein Jahr lang weiter. 2025 erhielt sie die Mitteilung, dass die Miete auf € 1.121,- erhöht und ihr zusätzlich eine Nachzahlung von rund € 390,- aufgrund einer Mietanpassung verrechnet würde. Da sich die Konsumentin getäuscht fühlte und die wesentlich erhöhte Miete nicht weiterbezahlen will, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliegen der Konsumentin sowie ihren Lösungsvorschlag der Stadt Wien - Wiener Wohnen ausführlich dar. Kurz darauf erhielt der Konsumentenschutz Verband Österreich seitens der Konsumentin die erfreuliche Rückmeldung, dass sich ihr Anliegen mit Wiener Wohnen geklärt hat. Es hatte ein persönliches Gespräch stattgefunden, bei dem sie sich für eine für sie akzeptable Variante entscheiden konnte: sie erhielt einen neuen Mietvertrag mit den aktuellen Konditionen (ohne Finanzierungsbeitrag). Weiters wurde ihr zugesichert, dass der ursprünglich geleistete Finanzierungsbeitrag innerhalb von zwei Wochen auf ihr Konto rücküberwiesen wird.
Im März 2017 kaufte Herr G. bei der Firma Peter Blasko aus Gemerka Poloma in der Slowakei Dachstuhlholz im Wert von € 3.700,-. Trotz mehrfacher Versuche konnte Herr G. weder die Lieferung bzw. noch seine Anzahlung zurück bekommen. Daher wandte er sich Hilfe suchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte Herrn G. nicht geholfen werden. Die slowakische Firma Peter Blasko Holzhandel reagierte bis Redaktionsschluss nicht auf unsere Kontaktaufnahmen.
Die Konsumentin hatte im Jänner 2024 bei Media Markt in der Lugner City eine Samsung Spülmaschine für rund € 500,- gekauft. Zusätzlich zahlte sie € 160.- für die Montage der Spülmaschine sowie zusätzlich weitere € 100,- für eine Garantieverlängerung auf fünf Jahre. In der Folge konnte die Spülmaschine jedoch mehrere Wochen nicht montiert werden, da sie nicht mehr direkt an den Strom angeschlossen werden durfte, sondern vorab ein Anschlussschalter montiert werden musste.
Nach erfolgreicher Montage musste die Konsumentin jedoch feststellen, dass die Maschine zahlreiche Mängel aufwies – unter anderem konnte man die Türe der Maschine kaum öffnen. Die Konsumentin wandte sich deshalb sowohl an die Firma Samsung als auch an Media Markt, was äußerst problematisch verlief. Sie wurde hin und her verwiesen, ohne dass effektiv Abhilfe geleistet wurde. Letztlich wurde im März 2025 ein Montagefehler festgestellt. Es wurde ein Bericht erstellt, den die Konsumentin auch an Media Markt übermittelte. Danach wurde sie vertröstet und es konnte keine für die Konsumentin befriedigende Lösung gefunden werden. Da die Konsumentin aber entweder das Geld zurück oder eine neue funktionierende Maschine haben wollte, wandte diese sich an den Konsumenten Schutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung schilderten das Anliegen der Konsumentin beiden Unternehmen. Kurz darauf erhielten der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung die Rückmeldung der Konsumentin, dass sie sich eine neue Spülmaschine aussuchen konnte, die bereits bei ihr montiert sei und auch funktioniere.
Die Konsumentin hat für sich selbst und eine Freundin eine 13tägige Reise nach Sri Lanka bei über Eurotours bei der Hofer Reisen GmbH & CoKG gebucht: beinhaltet waren in der Reise uA. fünf Tage Rundreise und fünf Tage Badeurlaub im Royal Palm Beach Hotel. Als die Konsumentin mit ihrer Reisegefährtin beim Hotel ankamen, mussten sie jedoch feststellen, dass das Hotel über keinen Strand beim Meer verfügte. Die Konsumentin und ihre Reisebegleitung waren darüber in keiner Form vorab informiert worden. Man konnte - wie die Konsumentin ausführte - vom Hotel aus nicht zu Meer gelangen, weil der Strand schlichtweg weggespült worden war. Es gab auch keinen Meeresblick, da der Garten war mit großen Felsblöcken und einem Zaun gesichert war. Wie die Konsumenten weiter anführte, wurde zwar ihrer Reisebegleitung eine Entschädigung angeboten, jedoch nicht der Konsumenten selbst: die Begründung seitens der Hofer Reisen GmbH & CoKG war: dass sie nur verpflichtet wäre, an den direkten Rechnungskunden (in diesem Fall die Freundin der Konsumentin) eine Entschädigung zu leisten. Die Konsumentin versuchte mehrfach aufzuklären, dass es bei der Buchung nicht möglich war, getrennte Rechnungen zu erhalten, weil die Freundin und sie ein gemeinsames Zimmer buchen wollten. Darüber hinaus gab es noch diverse andere Reisemängel, die jedoch nicht so schwer wiegten, wie der fehlende Strand. Die Konsumentin versuchte in zahlreichen E-Mails und Telefonaten ihr Anliegen abzuklären, da jedoch immer wieder das Argument der gemeinsamen Rechnung vorgebracht wurde, wandte diese sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich sowohl schriftlich als auch telefonisch mit der Rechtsabteilung der Hofer Reisen GmbH in Verbindung. Nach mehreren Versuchen, das Anliegen der Konsumenten abzuklären, gelang es schließlich die gegenständliche Entschädigung für die Konsumentin zu erlangen.
Am 21. April 2025 mietete die Konsumentin vom Unternehmen sharetoo Carsharing (operated by ARAC GmbH) lediglich um nach Esslingen zu fahren. Die Konsumentin gab an, dass sie beim Parken in der Marburg-Gasse 7 mit dem Auto leicht an einen lackierten Zaun gestreift war, so dass das Auto etwas Farbe möglicherweise aber nur etwas von den Blättern abbekommen hatte. Die Konsumentin meldete diesen Schaden der App mit Fotografie und Film der sharetoo Carsharing (operated by ARAC GmbH).
Am 29.4.2025 wollte die Konsumenten dasselbe Auto erneut mieten, um es zu putzen, eine weitere Anmietung wurde ihr jedoch nicht gestattet - sie wurde vom Unternehmen blockiert. Aus diesem Grund – so die Konsumentin – konnte sie das Auto auch nicht entsprechend reinigen. Schließlich bekam die Konsumentin eine horrende Rechnung im Ausmaß von gesamtrund € 1050,- für einen angeblich von ihr verursachten Schaden. Die Konsumentin führte an, dass sie keinen Schaden verursacht hatte und dass keinerlei Reparaturen notwendig gewesen wären, vor allem nicht im Ausmaß der hier gestellten Rechnung. Da die Konsumentin nicht bereit war, die Rechnung für einen nicht verursachten Schaden zu bezahlen, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung schilderten der sharetoo Carsharing | operated by ARAC GmbH das Anliegen sowie den Stornierungswunsch der Konsumentin. Kurz darauf erhielt der Konsumentenschutz Verband Österreich die Rückmeldung von der Konsumentin, dass sie die Zusage seitens des Unternehmens erhalten hatte, dass ihr der gesamte Betrag zurück bezahlt würde. Die Konsumentin bedankte sich für die Unterstützung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Herr K. kaufte im Oktober 2021 beim Xiaomi Store SCS ein Smartphone Xiaomi 11 T Pro für rund € 750,-. Bereits nach kurzer Zeit traten unterschiedliche Probleme auf - nach Angaben von Herrn K. "flatterte" die Kamera bzw. erstellte das Smartphone eigenständig Screenshots. In der Folge wurde das Gerät mehrmals beim Xiaomi Store SCS in Reparatur gegeben, trotz Austausches des Mainboards, der Neuinstallation/factory reset und dem Update auf neue Versionen konnten die Fehlleistungen nur teilweise behoben werden: Das Problem der Screenshots oder Fehler beim Ausführen von Eingaben konnten nicht behoben werden. Als der Konsumenten keine weitere Reparatur akzeptieren wollte, ihm der Austausch des Gerätes aber verweigert wurde, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Durch die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung wurde vom Xiaomi Store SCS der Austausch des gegenständlichen Handys zugesichert. Da Herr K. jedoch den Austausch auf ein bereits repariertes Handy nicht akzeptieren wollte, konnte nach weiterer Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich der Austausch auf ein völlig neuwertiges Gerät erreicht werden.
Anfang November 2016 kam es in der Wohnung von Frau H. zu einem Zimmerbrand. Wenige Tage danach gab es ein Treffen mit Vertretern der Hausverwaltung der Liegenschaft sowie auch mit der von der Hausverwaltung engagierten Sanierungsfirma mabes Trocknung und Sanierung GmbH. Laut Angaben der Konsumentin wurden beim Treffen die vorzunehmenden Maßnahmen besprochen, wie etwa das Entsorgen der vom Brand direkt betroffenen Möbel und Gegenstände. Frau H. ließ weiter mitteilen, dass die Preisvorstellungen der Sanierungsarbeiten nicht besprochen wurden, weshalb sie sich dachte, dass derartige Kosten von der Haushaltsversicherung übernommen werden. Die Konsumentin teilte weiter mit, dass das Unternehmen Anfang Dezember 2016 mit den Entsorgungsarbeiten angefangen hat und folglich auch einen Kostenvoranschlag legte. Völlig überrascht musste Frau H. in der Woche vor Weihnachten erfahren, dass die Haushaltsversicherung für die Behebung des Schadens nicht aufkommt, da sich herausstellte, dass der Brand durch Selbstverursachung entstand. Die Konsumentin zeigte sich mit der Preisvorstellung des Unternehmens nicht einverstanden, da ihr diese viel zu überteuert erschien. Hilfesuchend wandte sich Frau H. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit ihr Anliegen veröffentlicht wird.
Nach Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte eine Frau H. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Nach Kontaktaufnahme mit der Firma mabes Trocknung und Sanierung GmbH wurde eine Stellung bezüglich dieser Angelegenheit abgegeben, in welcher mitgeteilt wurde, dass die Rechnung korrigiert wird.
Die Konsumentin beeinspruchte die ihr von der Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG übermittelte Jahresrechnung: So war der Konsumentin etwa weder die Verrechnungsgrundlage klar (zugrunde liegenden KWh-Preise) noch konntesie die Höhe der geforderten Nachzahlung nachvollziehen. Dies insbesondere deshalb nicht, da sie den ihr per Post übermittelten AGB-Änderungen ausdrücklich widersprochen hatte – wodurch die höheren Tarife auch nicht zur Anwendung gelangen und sie ihren ursprünglichen Vertrag beibehalten sollte. Die Konsumentin versuchte vielfach, mit der Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG zur Abklärung der offenen Fragen in Kontakt zu treten. Da dies nicht bzw. nicht mit dem gewünschten Erfolg gelang (die KN erhielt vielfach unterschiedliche und sich widersprechende Auskünfte), wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung übermittelten das Anliegen der Konsumentin (insb. eine aufgeschlüsselte Jahresabrechnung) an die Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG. Das Unternehmen nahm daraufhin direkt Kontakt mit der Konsumentin auf und unterbreitete ihr einen Kompromissvorschlag. Da die Konsumentin dies nicht akzeptieren – sondern genaue Aufklärung wollte, warum trotz ihres Widerspruches höhere Tarife zur Anwendung gelangen würden, urgierte der Konsumentenschutz Verband nochmals die Anliegen. Erst nach mehreren Kontaktaufnahmeversruchen konnte das Anliegen der Konsumentin zu ihrer Zufriedenheit geklärt werden.
Frau R. buchte für Sommer 2019 ein spirituelles Coaching um € 8.000,-. Da es während des Coachings zu Malversationen kam, forderte Frau R. € 6.000,- zurück und da sie mit dem Unternehmen Sandra Ledermüller (sundra.at) nicht mehr weiter wusste, bat sie den Konsumentenschutz Verband Österreich um Unterstützung.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Konsumentin zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Firma Sandra Ledermüller (sundra.at) bis Redaktionsschluss keine Reaktion in dieser Sache gezeigt.
Desto eher uns die Situation geschildert wird, desto schneller können wir das betroffene Unternehmen kontaktieren und mit der Situation konfrontieren. In der Regel erhalten wir immer Fristgerecht eine Antwort um einen positiven Bericht/Ausgang der Situation zu berichten.
Der Konsumentenschutz Wien hilft Ihnen und dient dem Allgemeinwohl. Detaillierte Informationen erhalten Sie über das Bundesministerium für Inneresunter der Registriernummer 999787602.
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